Coaching zzgl. USt. 19% |
60 min. |
135,00€ |
Coaching Führungskraft zzgl. USt. 19% | 60 min. | 165,00€ |
SKAN Körpertherapie | 60 min. | 110,00€ |
Shamanic Healing | 90 min. | 120,00€ |
Gesprächstherapie | 50 min. | 90,00€ |
Nuad Thai zzgl. USt. 19% | 90 min. | 130,00€ |
Strukturelle Integration | 90 min. | 120,00€ |
jede weitere angefangene 1/2 Stunde wird mit 45€ berechnet
Übernahme der Therapiekosten durch Krankenkassen
Bei Behandlungen durch einen HP-PT besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht der Kosten.
Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen unter Umständen die Therapiekosten, die ein HP-PT in Rechnung stellt. Bei Abrechnung über private Krankenkassen wird seitens der privaten Krankenkasse in der Regel die Gebührenordnung der Heilpraktiker zugrunde gelegt.
Die Honorarsätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker entstammen Erhebungen aus den 80ger Jahren und zeigen durchschnittliche minimale und maximale Honorare.
Es ist ratsam, schon bei Behandlungsbeginn darauf hinzuweisen, dass die Regelung der Kostenübernahme in der Verantwortung des Patienten steht und der Zustimmung durch die private Krankenkasse bedarf. Vor einer Behandlung muss die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse ausdrücklich bestätigt werden. Die Rechnung geht grundsätzlich an den Patienten und wird von ihm bezahlt. Der Patient erhält die Erstattung im Rahmen seiner Abrechnung mit der privaten Krankenkasse.
Vorteile für Selbstzahler
Es kann durchaus Vorteile für Sie haben, wenn Ihre Krankenkasse nicht involviert ist:
Als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar
Als Selbstzahler können Sie die Therapiekosten steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kosten für psychotherapeutische Behandlungen als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind (AZ:3 K 2845/02E).